Familienrecht
„Gemeinsam Wege suchen, eigene Lösungen finden.“
(Doreen Gläßer-Fathi)

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Jede dritte Ehe in Deutschland wird geschieden. Die Trennung von Paaren führt die Betroffenen in eine besondere Lebenssituation. Diese ist emotional zu verarbeiten. Zudem ist eine Vielzahl an juristischen Fragestellungen zu lösen. In dieser Situation begleiten wir Sie, sowohl im außergerichtlichen als auch gerichtlichem Verfahren. Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen dabei Sie und Ihre ganz persönlichen Lebenssituationen. Gemeinsam entwickeln wir sinnvolle Lösungen für Ihre Situation. Unsere Leistungen umfassen folgende Bereiche:
- Scheidungsverfahren
- Vermögensauseinandersetzung
- Güterrecht und Zugewinn
- Sorge- und Umgangsrecht
- Ehegattenunterhalt
- Versorgungsausgleich
- Ehewohnung und Hausrat
- Lebenspartnerschaften
- nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Internationales Familienrecht
Betreuung und Vorsorge
Für den Fall, dass ein volljähriger Mensch seine Angelegenheiten krankheitsbedingt nicht selbst regeln kann, sieht das Gesetz die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung vor. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer Vorsorgevollmacht eine*n Vertreter*in für diesen Fall zu bestimmen. Wir beraten Sie ausführlich über die verschiedenen Möglichkeiten der Vorsorge: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung.